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Manhart IT

der Internet Service Provider für Landshut, Erding und Mühldorf

Keep it simple,
stupid.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Webhosting

1. Geltung der Bedingungen

1. Manhart IT erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Zustandekommen des Vertrages

1. Durch Unterzeichnung des Vertrages unterbreitet der Kunde gegenüber Manhart IT ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Er ist an sein Angebot für die Dauer von 3 Wochen nach Eingang des Vertrages bei Manhart IT gebunden.

2. Der Vertag kommt zustande, wenn Manhart IT die Annahme des Antrages innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt.

3. Angebote von Manhart IT sind stets freibleibend und unverbindlich. Manhart IT kann den Vertragsabschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

3. Kündigung

1. Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Vertragsmonates ordentlich gekündigt werden. Für Sonder- und Aktionsangebote (insb. Angebote mit jährlicher Zahlungsweise) können abweichende Kündigungsfristen bestehen, sofern auf den Internetseiten oder im Angebot darauf hingewiesen wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

2. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Pflichten von Manhart IT/ Leistungsumfang

1. Manhart IT bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem schriftlichen Hauptvertrag.

2. Soweit Manhart IT entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.

3. Manhart IT ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Kunden sind rechtzeitig darüber zu informieren.

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Manhart IT - Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,

a) Manhart IT unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;

b) Die Zugriffsmöglichkeiten auf die Manhart IT - Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt

* die Leistungen anderer Teilnehmer der Manhart IT - Dienste unberechtigt zu nutzen,
* nicht im Vertrag zwischen Manhart IT und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen,
* Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Manhart IT - Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln zu lesen oder zu ändern,
* einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die Manhart IT - Dienste unberechtigt zu verbreiten,
* Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,
* strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von Manhart IT zu verbreiten oder zugänglich zumachen,
* Dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen,
* sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.
* Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde Manhart IT entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.

c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Manhart IT-Netz einschlägig sein sollten;

d) den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;

e) Manhart IT erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;

f) nach Abgabe einer Störungsmeldung Manhart IT die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.

2. Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 Lit. b) und c) genannten Pflichten, ist Manhart IT sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. g) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.

4. In den Fällen des Absatzes 1 Lit. c) ist Manhart IT neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Diensten zu sperren.

6. Nutzung durch Dritte

1. Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der Manhart IT - Dienste durch Dritte ist gestattet. Der Kunde darf die Leistungen für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen und untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht Manhart IT gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.

2. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von Manhart IT erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.

7. Zahlungsbedingungen

1. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt Manhart IT dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt jährlich im Voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.

2. Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

3. Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt Manhart IT sind vom Kunden zu tragen. Insofern bei einem Anschluss auf der Manhart IT - Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsstörung

1. Gegen die Ansprüche von Manhart IT kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

2. Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von Manhart IT nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.

3. Dauert eine Störung der Manhart IT - Leistungen, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die Dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die Manhart IT - Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und

b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

4. Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Manhart IT liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gem. 10 der AGB.

9. Zahlungsverzug

1. Bei Zahlungsverzug ist Manhart IT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Manhart IT in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Manhart IT berechtigt, diesen geltend zu machen.

2. Manhart IT kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere den Abruf der Domains, den Anschluss des Servers zum Netz oder die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, Manhart IT den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.

3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt Manhart IT vorbehalten.

10. Verfügbarkeit der Dienste

Manhart IT bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Manhart IT wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellst möglich beseitigen.

11. Geheimhaltung /Datenschutz

1. Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Manhart IT personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

2. Soweit sich Manhart IT Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Manhart IT berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offenzulegen. Dazu ist Manhart IT im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen von Manhart IT sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.

3. Manhart IT erklärt, dass Ihre Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichtet worden sind und Manhart IT die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.

12. Haftung und Haftungsbeschränkungen

1. Schadensersatzansprüche außerhalb der Mängelgewährleistung sind sowohl gegenüber Manhart IT wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsgehilfen/ Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, Schäden aus einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

2. Manhart IT haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

3. Sofern nicht andere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber Kunden, die Vollkaufleute sind, bei Schäden, die

a) durch die Inanspruchnahme von Manhart IT - Diensten,

b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Manhart IT,

c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch Manhart IT,

d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten von Manhart IT oder

e) deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Manhart IT nicht erfolgt ist,

der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Manhart IT oder Dritte, durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Manhart IT - Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

5. Manhart IT haftet nicht für Schaden, die dadurch entstehen, dass in Folge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzungen, höherer Gewalt oder in Folge von Arbeitskämpfen die Manhart IT-Leistungen unterbleiben.

13. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von Manhart IT in Niederbayerbach, Bundesrepublik Deutschland.

2. Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.

3. Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz von Manhart IT als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Manhart IT ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

5. Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stelle zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Vertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.

Manhart IT
Inh. Alexander Manhart
Niederbayerbach 14
84181 Neufraunhofen

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